Verlängerung der ADR sowie GGB Ausweise Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat mitgeteilt, dass die Schweiz beabsichtige, die Multilaterale Vereinbarung M330 zu unterzeichnen. Die Vereinbarung M330 ermöglicht es den Fahrzeugführern mit ADR-Bescheinigungen und Gefahrgutbeauftragten mit Schulungsnachweisen, deren Gültigkeit nach dem 1. März 2020 abgelaufen ist, bis zum 28. Februar 2021 weiter tätig zu sein bzw. die Auffrischungsschulung anstelle des Basiskurses zu besuchen. In der Schweiz sind Kursbesuche sowie das Ablegen von Prüfungen zwar weiterhin möglich. Eine Unterzeichnung drängt sich aber auf, um Probleme im internationalen Verkehr zu vermeiden. Die Nachbarstaaten der Schweiz haben diese multilaterale Vereinbarung unterzeichnet. Da auch viele Ausländer in der Schweiz Kurse besuchen und umgekehrt, könnte dies ansonsten Schwierigkeiten und Rechtsunsicherheit verursachen. Die Unterzeichnung der Vereinbarung hindert die Ausweisinhaber jedoch nicht, ihre Auffrischungsschulungen rechtzeitig durchzuführen.