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HUBARBEITSBÜHNEN

​(nur Firmenkurse)

​Neu auch am Standort Untervaz

Gesetzliche Grundlagen

Bediener von Hubarbeitsbühnen brauchen spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie müssen sorgfältig ausgewählt, gezielt ausgebildet und instruiert werden. Dafür ist gemäss der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (SR 832.20) der Arbeitgeber verantwortlich. Im weiteren gelten die Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen nach Artikel 8 dieser Verordnung zu denjenigen mit besonderen Gefahren.

Bediener von Hubarbeitsbühnen müssen für die jeweilige Hubarbeitsbühnen-Kategorie ausgebildet sein. Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil und wird mit einer Lernzielkontrolle abgeschlossen. ​​

​​Kategorie 1a
  • Statisch Vertikal: Senkrecht-Hubarbeitsbühne auf Stützen
Kategorie 1b
  • Statisch Boom: Ausleger-Hubarbeitsbühnen auf Fahrzeugen
Kategorie 3a
  • Mobil Vertikal: Während des Einsatzes fahrbare Senkrecht-Hubarbeitsbühne
Kategorie 3b
  • Mobil Boom: Während des Einsatzes fahrbare Ausleger-Hubarbeitsbühne
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​​​PDF zu Download
Ausbildung Bediener von Hubarbeitsbühnen
Kursausschreibung Bediener von Hubarbeitsbühnen

SUVA Checklisten
Hubarbeitsbühnen Teil 1: Planung des Einsatzes
Hubarbeitsbühnen Teil 2: Kontrolle am Einsatzort
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